Evaluierung Psychischer Belastungen

Psycho -soziale, -emotionale und -mentale Belastung

Die ASchG-Novelle BGBl I 2012/118 trägt der Bedeutung der psychischen Gesundheit bei der Arbeit Rechnung und soll die Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärken.

Arbeitsbedingte psychische Belastungen sind alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen psychisch einwirken. [Definition lt. ÖNORM EN ISO 10075-1]

Kommt es aufgrund Arbeitsbedingungen zu Störungen des körperlichen und geistigen Wohlbefindens, so spricht man von psychischen Fehlbelastungen.

Typische arbeitsbedingte psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen sind insbesondere:

  • zunehmender Leistungs- und Konkurrenzdruck,
  • Arbeitsverdichtung, unangemessener Zeit- und Termindruck,
  • häufige Arbeitsunterbrechungen,
  • fehlende Qualifikation bzw. Erfahrung,
  • mangelhafte soziale Unterstützung und Anerkennung durch Vorgesetzte bzw. Kollegen,
  • Angst vor dem Arbeitsplatzverlust,
  • monotone Tätigkeiten,
  • zu geringe Abwechslung,
  • Lärm, Hitz, Kälte,
  • widersprüchliche Ziele und Anforderungen.

Aufgabe des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss beeinträchtigende Arbeitsbedingungen erkennen und diesen durch entsprechende Maßnahmen gezielt entgegenwirken.

Im Zuge der Evaluierung ist daher zu prüfen, ob arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen vorliegen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können. In weiterer Folge müssen Maßnahmen getroffen werden, die eine Entlastung herbeiführen.

Detailfragen richten Sie bitte direkt an die Arbeitsmedizin.

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