Arbeitsschutz
Arbeitsschutz - Rechtliche Grundlagen
Normadressat für den ArbeitnehmerInnenschutz (ASchG) ist in erster Linie das Rektorat als Arbeitgeber.
§3 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) verpflichtet die ArbeitgeberIn, in Bezug auf alle Aspekte, die die Tätigkeit der ArbeitnehmerInnen betreffen, für deren Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.
Arbeitsschutz - Unterscheidung
TECHNISCHE SCHUTZVORSCHRIFTEN
Dieser betrifft den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor technischen Gefahren bei der Arbeitsleistung insbesondere durch Vorschriften über die Gestaltung der Arbeitsplätze, die Ausgestaltung der Arbeitsräume und Verkehrswege, den bestmöglichen Schutz bezüglich Arbeitsmitteln bzw. Arbeitsstoffen u.a.
VERWENDUNGSSCHUTZ
Dieser soll die ArbeitnehmerInnen allgemein bzw. besonders schutzwürdige Personengruppen (Kinder und Jugendliche, Frauen, Schwangere bzw. Wöchnerinnen) durch (besondere) Beschäftigungsverbote und -beschränkungen vor körperlicher bzw. psychischer Überforderung schützen.