AM
ArbeitsmedizinerIn (AM)
Der/die ArbeitsmedizinerIn (AM) ist von allen Organisationen zu bestellen, die dem Geltungsbereich des ASchG zugeordnet sind.
Meldepflicht
Die Bestellung einer/s ArbeitsmedizinerIn (AM) ist unverzüglich dem Arbeitsinspektorat (AI) zu melden.
Die Meldung erfolgt durch das Rektorat als Arbeitgeber.
Weisungsfrei
Arbeitsmediziner (AM) sind bei ihrer Aufgabenwahrnehmung nach ASchG in fachlicher Hinsicht weisungsfrei und direkt dem Arbeitgeber (Rektorat) unterstellt.
An der Montanuniversität Leoben ist die Arbeitsmedizin in einer Stabsfunktion abgebildet.
Aufgaben
- Vorwiegend Beratungsaufgaben und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Beratung der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane (BR)
- Besichtigungen (Begehungen gemeinsam mit SFK und BR)
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen (gemeinsam mit SFK)
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Durchführen von Schutzimpfungen
- Dokumentation von Tätigkeiten und Ergebnissen
- Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
Verantwortung
KEINE BESONDERE.
Eine rechtswirksame Übertragung der Verantwortlichkeit an Präventivfachkräfte wie des/der Arbeitsnediziners/In (AM) ist nicht möglich.