SFK
Sicherheitsfachkraft (SFK)
Die Sicherheitsfachkraft (SFK) ist von allen Organisationen zu bestellen, die dem Geltungsbereich des ASchG zugeordnet sind.
Meldepflicht
Die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft (SFK) ist unverzüglich dem Arbeitsinspektorat (AI) zu melden.
Die Meldung erfolgt durch das Rektorat als Arbeitgeber.
Weisungsfrei
Sicherheitsfachkräfte (SFK) sind bei ihrer Aufgabenwahrnehmung nach ASchG in fachlicher Hinsicht weisungsfrei und direkt dem Arbeitgeber (Rektorat) unterstellt.
An der Montanuniversität Leoben ist die Arbeitssicherheit in einer Stabsfunktion abgebildet.
Aufgaben
- Vorwiegend Beratungsaufgaben und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes
- Beratung der Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) und der Belegschaftsorgane (BR)
- Besichtigungen (Begehungen gemeinsam mit AM und BR)
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen (gemeinsam mit AM)
- Überwachung der festgelegten Maßnahmen und Anpassung der SiGe-Dokumente (DOK-VO)
- Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
Verantwortung
KEINE BESONDERE.
Eine rechtswirksame Übertragung der Verantwortlichkeit an Präventivfachkräfte wie der Sicherheitsfachkraft (SFK) ist nicht möglich!