BSB

Brandschutzbeautragte/r (BSB)

Der/die Brandschutzbeauftragte (BSB) ist von allen Organisationen zu bestellen, in denen auf Grund von einschlägigen Gefährdungen Brandgefahr besteht und durch Bescheidfestlegungen der zuständigen Aufsichtsbehörden ein/e Brandschutzbeauftragte/r vorgeschrieben wird.

Meldepflicht

Die Bestellung des/der Brandschutzbeauftragten (BSB) ist an die Behörde zu melden.
Die Meldung erfolgt durch das Rektorat als Arbeitgeber.

Weisungsfrei

Den Anweisungen der Brandschutzbeauftragten (BSB) ist Folge zu leisten. Die Brandschutzbeauftragten (BSB) sind im Rahmen ihrer Aufgaben weisungsfrei. An der Montanuniversität Leoben ist der Brandschutzbeauftragte (BSB) in der Arbeitssicherheit abgebildet.

Aufgaben

  • Erstellen einer Brandschutzordnung mit jährlicher Überprüfung
  • Führen eines Brandschutzbuches
  • Durchführung von Brandalarm- und Rettungsübungen (mindestens 1x jährlich)
  • Duchführung von Unterweisungen im Umgang mit Löschhilfen
  • Information über das Verhalten im Brandfall
  • Durchführen von Eigenkontrollen
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Mitteln der ersten und erweiterten Löschhilfe
  • Evakuierung der Arbeitsstätten
  • Vorbereitung eines allfälligen Feuerwehreinsatzes
  • Veranlassen der periodischen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen sämtlicher vorhandener Brandschutzanlagen
  • Weiterbildung der Brandschutzwarte (BSW) innerhalb der Montanuniversität Leoben

Verantwortung

KEINE BESONDERE.