Evaluierung

Begriff Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung)

KONTROLLE, BEURTEILUNG, VERBESSERUNG und DOKUMENTATION

Evaluierung bedeutet die Gefahren im Zusammenhang mit der Arbeit zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen gegen diese Gefahren festzulegen und das Ergebnis in den sog. Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (SiGe-Dokumente) nach der Dokumentenverordnung (DOK-VO) festzuhalten.

ZIEL der Abeitsplatzvaluierung ist es, die physische und psychische Belastung der ArbeitnehmerInnen sowie das Unfallrisiko am Arbeitsplatz zu minimieren, wobei eine laufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen anzustreben ist.

Schritte der Evaluierung

Quelle: AUVA - Merkblatt M 040

Erstevaluierung

Die Erstevaluierung (Grundevaluierung) beschreibt die Zustände zum Zeitpunkt der Durchführung. Dabei darf diese nicht als statisches Element betrachtet werden, sondern bedarf laufend geänderte Arbeitsumstände zu erkennen und diese in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente abzubilden. Dabei erfolgt die

  • Erstevaluierung durch das Rektorat als Arbeitgeber
  • Folgeevaluierung(en) durch den/die LeiterIn der wiss. OE (LS) bzw. ZD

Letztere sind bei veränderbarer Bedigungen durchzuführen, und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (SiGe-Dokumente) entsprechend zu aktualisieren.

SiGe-Dokument

Das sichtbare Ergebnis einer durchgeführten Arbeitsplatzevaluirung ist in den sog. Sicherheits- und Gesundheits-schutzdokumenten (SiGe-Dokumente) dargestellt.

Der Inhalt der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (SiGe-Dokumente) ist in der DOK-VO geregelt, nicht jedoch die Form und das Erscheinungsbild derselben. Nach §2 (1) DOK-VO sind folgende Angaben erforderlich:

  • Verantwortliche Person für die Ermittlung und Beurteilung, sowie Angabe beigezogener Personen
  • Tag und Zeitraum der Evaluierung
  • Angaben über den Evaluierungsbereich (Arbeitsstätte, Arbeitsplatz, Arbeitsmittel oder Tätigkeit)
  • Liste der festgestellten Gefahren
  • Liste der durchzuführenden Maßnahmen
  • Zuständigkeiten für die Umsetzung

Weiterführende Informationen