Unterweisung

Unterweisung als Schulung

Die Unterweisung ist als Schulung zu sehen und bezieht sich im Gegensatz zur Information auf den konkreten Arbeitsplatz und Aufgabenbereich einzelner Arbeitnehmer/innen.

§14 ASchG reflektiert die Verpflichtung der Arbeitgeber (Rektorat), für eine ausreichende Unterweisung der ArbeitnehmerInnen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.

Die Unterweisung muss

  • auf den Arbeitsplatz und Aufgabenbereich ausgerichtet,
  • dem Erfahrungsstand angepasst sein und
  • in verständlicher Form, eventuell in Muttersprache, erfolgen.

Unterweisungspflicht

Die Unterweisung hat

  • während der Arbeitszeit,
  • vor Aufnahme der Tätigkeit,
  • bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches,
  • bei Einführung oder Änderung von Maschinen,
  • bei Einführung neuer Arbeitsstoffe,
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren,
  • nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten (sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint),
  • mündlich oder schriftlich und
  • nachweislich zu erfolgen.

Kontrolle

Informations- und Unterweisungspflicht sind im engen Zusammenhang zu sehen und im universitätren Alltag oft schwierig zu trennen.

Hierbei kommt der Kontrolle im täglichen Universitätsbetrieb angewandten Praxis eine besonders hohe Bedeutung zu, da sie dem Lehrstuhlleiter als Führungskraft Fehlverhalten bzw. unsachgemäße Bedienungsvorgänge der ausführenden Tätigkeiten des/der MitarbeiterIn zeitgerecht aufzeigt. Dadurch können Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Missstände sind mit dem/der MitarbeiterIn zu diskutieren und unter Einbindung der Präventivfachkräfte (PFK) mit Verweis auf die möglichen Auswirkungen abzustellen.

KEINESFALLS DARF ES DAZU KOMMEN, DASS MISSSTÄNDE DURCH WEGSCHAUEN STILLSCHWEIGEND GEDULDET WERDEN!

Betriebsfremde MitarbeiterInnen

Betriebsfremde ArbeitnehmerInnen (z.B. Reinigungskräfte, Servicetechniker etc.) die an der Montanuniversität Leoben tätig sind, müssen über bestehende Gefahren und bezüglich sicherer Handlungsweisen unterwiesen werden.

Am Beispiel der Reinigungskräfte basiert die Unterweisung an der Montanuniversität Leoben auf einem sog. 3-Bein

  • Unterweisung durch die Fremdfirma als Arbeitgeber
  • Unterweisung im Allgemeinen durch die Sicherheitsfachkraft (SFK) und dem Brandschutzbeauftragten (BSB)
  • Unterweisung im Detail vor Ort (in dem sie aktuell eingesetzt sind) durch den Lehrstuhl