SVP

Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

Die Sicherheitsvertrauensperson (SVP) ist von allen Organisationen zu bestellen, die dem Geltungsbereich des ASchG zugeordnet sind und in der Organisation mehr als 10 MitarbeiterInnen beschäftigt sind.

An der Montanuniversität Leoben ist an jeder wissenschaftlichen Organisationseinheit (Lehrstuhl, Institut) eine Sicherheitsvertrauensperson (SVP) bestellt.

Meldepflicht

Die Bestellung der Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) ist dem Arbeitsinspektorat (AI) zu melden.
Die Meldung erfolgt durch das Rektorat als Arbeitgeber.

Weisungsfrei

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind bei ihrer Aufgabenwahrnehmung nach ASchG in fachlicher Hinsicht weisungsfrei.

An der Montanuniversität Leoben ist an jedem wissenschaftlichen Lehrstuhl sowie in den Zentralen Diensten eine Sicherheitsvertrauensperson (SVP) bestellt.

Aufgaben

  • den Arbeitgeber sowie Leiter bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes beraten
  • ArbeitnehmerInnen informieren, beraten und unterstützen
  • Belegschaftsorgane informieren, beraten und unterstützen
  • Zusammen mit den Belegschaftsorganen die ArbeitnehmerInnen vertreten gegenüber ArbeitgeberIn, LeiterIn und Behörden
  • Informieren über bestehende Mängel
  • Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften (SFK) und Arbeitsmedizinern (AM)
  • Mitarbeit bei den Evaluierungen
  • Mitarbeit bei Schulungen und Unterweisungen
  • Motivation von ArbeitnerInnen und Bediensteten ("Sensibilisierung der KollegInnen in Themen der Arbeitssicherheit")

Verantwortung

KEINE BESONDERE.