Sprengmittelbeauftragte/r

Beauftragte/r für Schieß- und Sprengmittel (Sprengmittelbeauftragte/r)

Der/die Sprengmittelbeauftragte ist von allen juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften, die Schieß- und Sprengmittel nach Österreich verbrinen, einführen, erwerben, besitzen oder lagern wollen zu bestellen.

Die gesetzliche bzw. normative Grundlage basiert auf

  • §§ 25, 26 SprG 2010 (Sprengmittelgesetz 2010)
  • §§ 62, 63 und 113 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
  • §6 FK-V (Fachkenntnisnachweis-Verordnung)

Meldepflicht

Die Bestellung eines/einer Sprengmittelbeauftragten ist dem Arbeitsinspektorat (AI) zu melden.
Die Meldung erfolgt durch das Rektorat als Arbeitgeber
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Weisungsfrei

Der/die Sprengmittelbeauftragte/r ist in Ausbübung seiner Verantwortungen entsprechend der Gesetzgebung dem Rektorat nicht weisungsgebunden sondern straf- und zivilrechtlich voll eigenverantwortlich!

Aufgaben

  • Anschaffung, Aufbewahrung und Ausgabe von Spreng- und Zündmitteln
  • Führen von Aufzeichnungen über den Bezug und die Verwendung von Spreng- und Zündmitteln

Verantwortung

Der/die Sprengmittelbeauftragte gilt als verantwortlich Beauftragte/r im Sinne des §9 VStG.

Der/die Sprengmittelbeauftragte/r ist verantwortlich für

  • die Einhaltung der schieß- und sprengmittelrechtlichen Vorschriften
  • die regelmäßige Kontrolle hinsichtlich ordnungsgemäßer Lagerung