Sprengmittelbeauftragte/r
Beauftragte/r für Schieß- und Sprengmittel (Sprengmittelbeauftragte/r)
Der/die Sprengmittelbeauftragte ist von allen juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften, die Schieß- und Sprengmittel nach Österreich verbrinen, einführen, erwerben, besitzen oder lagern wollen zu bestellen.
Die gesetzliche bzw. normative Grundlage basiert auf
- §§ 25, 26 SprG 2010 (Sprengmittelgesetz 2010)
- §§ 62, 63 und 113 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
- §6 FK-V (Fachkenntnisnachweis-Verordnung)
Meldepflicht
Die Bestellung eines/einer Sprengmittelbeauftragten ist dem Arbeitsinspektorat (AI) zu melden.
Die Meldung erfolgt durch das Rektorat als Arbeitgeber.
Weisungsfrei
Der/die Sprengmittelbeauftragte/r ist in Ausbübung seiner Verantwortungen entsprechend der Gesetzgebung dem Rektorat nicht weisungsgebunden sondern straf- und zivilrechtlich voll eigenverantwortlich!
Aufgaben
- Anschaffung, Aufbewahrung und Ausgabe von Spreng- und Zündmitteln
- Führen von Aufzeichnungen über den Bezug und die Verwendung von Spreng- und Zündmitteln
Verantwortung
Der/die Sprengmittelbeauftragte gilt als verantwortlich Beauftragte/r im Sinne des §9 VStG.
Der/die Sprengmittelbeauftragte/r ist verantwortlich für
- die Einhaltung der schieß- und sprengmittelrechtlichen Vorschriften
- die regelmäßige Kontrolle hinsichtlich ordnungsgemäßer Lagerung