Evaluierung nach EMES

EMES - Elektromagnetische Felder Evaluierungssystem

Seit 29.Juni 2013 ist die europäische Richtlinie 2013/35/EU in Kraft, die Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder enthält.

Die Frist zur Umsetzung in Österreichisches Recht war der 1.Juli 2016.

Es ist zwar an einem Großteil aller Arbeitsplätze nicht mit einer hohen Belastung durch EMF zu rechnen, dennoch müssen alle Arbeitsplätze diesbezüglich fundiert evaluiert werden.

EMF Quellen

Quellen Elektromagnetischer Felder (EMF) können offene oder umschlossene Strahlungsquellen sein.

OFFENE STRAHLUNGSQUELLEN

Vorrangig auf dem Gebiet der Nachrichtenübertragung (Beispielhaft):

  • Rundfunk- und TV-Sender
  • Basisstationen für Mobilfunk
  • Mobiltelefone
  • Wireless-LAN-Sendeanlagen
  • Radaranlagen
  • Bildschirmgeräte
  • Stromleitungen (insbesondere Hochspannungsleitungen)

GESCHLOSSENE STRAHLUNGSQUELLEN

Vorrangig in der Industrie und Medizin eingesetzt (Beispielhaft):

  • Induktionsöfen zur Metallerwärmung
  • Schweißen
  • Weich- und Hartlöten
  • Warmpressen von Stangen
  • Schweißgeräte in der Kunststoffindustrie
  • Mikrowellenerwärmung (Lebensmittelerwärmung im Haushalt; Trocknung von Lebensmitteln, Pasteurisieren in der Lebensmittelindustrie; Trockung von Holz u. Papier in der Holzverarbeitung)

Grenzwerte

Die Grenzwerte aus der ÖVE/ÖNORM E 8850 als auch der Richtlinie 2013/35/EU basieren auf Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Protection (ICNIRP) und betrachtet dabei den Frequenzbereich zwischen 0 Hz und 300 GHz.

Man unterscheidet zwischen

  • nichtthermische Expositionsgrenzwerte im Frequenzbereich von 0 Hz bis 10 MHz
  • thermische Expositionsgrenzwerte im Frequenzbereich von 100 kHz bis 10 MHz