Organe im Arbeitsschutz

Arbeitsschutz-Organisation

Um §3 ASchG zu erfüllen und damit diese Bemühungen effektive und nachhaltige Wirkungen zeigen, hat die ArbeitgeberIn eine geeignete Arbeitsschutz–Organisation bereitzustellen.

Diese Arbeitsschutz-Organisation kann je nach Betriebsgröße, Branche und vorhandener betrieblicher Organisationsform sehr unterschiedlich gestaltet werden. Fixpunkte der Arbeitsschutz-Organisation sind jedenfalls die gesetzlich vorgesehenen Funktionsträger, wie Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivfachkräfte.

Nachfolgend ist die Arbeitsschutz-Organisation an der Montanuniversität Leoben abgebildet.

Arbeitsschutzorganisation an der Montanuniversität Leoben.

Nur durch eine klare Struktur im ArbeitnehmerInnenschutz ist auch die Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz in Zukunft möglich.

An der Montanuniversität Leoben wurden neben den Personen mit Sicherheitsfunktionen (SVP, BSW, EH) auch die Leiter als Verantwortlich Beauftragte im Sinne von §9 VStG und §23 (1) ArbIG dem zuständigem Arbeitsinspektorat schriftlich gemeldet.